A7 Ausbau Schleswig-Holstein als ÖPP Öffentlich Private Partnerschaft

Der A7-Ausbau in Schleswig Holstein soll als ÖPP-Projekt (Öffentlich Private Partnerschaft) erfolgen.

Im Rahmen eines solchen Finanzierungsmodells tritt der Staat als öffentlicher Auftraggeber von Bauprojekten auf.

Die Bundesrepublik Deutschland (in diesem Fall vertreten durch den Bund, die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Schleswig-Holstein) hat die Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) im Oktober 2008 mit der Planung des A7-Ausbaus und mit der Durchführung des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens für dieses Straßenbauvorhaben beauftragt.

Die Vergabe eines Bauvorhabens als ÖPP-Projekt an einen privaten Investor im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahren setzt das Vorliegen eines wirtschaftlichen Angebotes voraus.

Das EU-weite Ausschreibungsverfahren für den A7-Ausbau begann im Dezember 2011 und endete im Oktober 2012. Anschließend wurden die Angebotsunterlagen für das Verkehrsprojekt an eine engere Auswahl von Interessenten verschickt. Der Zeitplan sah die Zuschlagserteilung in der ersten Jahreshälfte 2014 und den Baubeginn in der zweiten Jahreshälfte 2014 vor.

In dieser Ausschreibung definiert der Staat das Ziel und die qualitativen Anforderungen des Bauprojektes, wobei dessen genaue Ausführung allerdings dem privaten Auftragnehmer überlassen bleibt.

Wie das Bundesverkehrsministerium am Montag, den 23. Juni 2014 in Berlin mitteilte, hat ein Konsortium der Unternehmen Firmen DIF Infra S.L., Hochtief AG und Kemna Bau GmbH & Co. KG den Zuschlag für den A7-Ausbau in Schleswig-Holstein erhalten.

Diese Öffentlich-Private Partnerschaft, die im Rahmen eines sogenannten Verfügbarkeitsmodells organisiert ist, ist für den Staat und für den privaten Investor mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten gegenüber dem anderen Vertragspartner verbunden.

Das private Konsortium übernimmt – wie in der Ausschreibung vorgegeben – den sechsspurigen Ausbau der A7 zwischen dem Autobahndreieck Hamburg-Nordwest und der A7-Anschlusstelle Neumünster-Nord sowie den Erhalt und den Betrieb dieses 59 Kilometer langen Autobahnteilstücks über eine Laufzeit von 30 Jahren. Der private Auftragnehmer tritt somit für die Dauer von 30 Jahren in Vorleistung.

Im Gegenzug erhält das private Konsortium vom Bund eine Anschubfinanzierung und eine leistungsabhängige Vergütung, deren Höhe sich an der Ausführungsqualität bei Erhalt und Betrieb und an der zeitlichen Verfügbarkeit des A7-Teilstücks orientiert.

Das sogenannte Verfügbarkeitsentgelt kann aufgrund von schlechter baulicher Ausführungsqualität und von fehlender zeitlicher Verfügbarkeit gekürzt werden. Dadurch soll ein finanzieller Anreiz für eine termingerechte Fertigstellung der Bauarbeiten und für eine qualitativ hochwertige Bauausführung geschaffen werden.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit geht der Autobahnabschnitt wieder in die öffentliche Hand zurück.

Die Bundesregierung unterstreicht die Vorteile von ÖPPs als Finanzierungsinstrument für Verkehrsprojekte im deutschen Autobahnverkehrsnetz und möchte eine neue Welle von Öffentlich-Privaten Partnerschaften im Bereich der Verkehrsinfrastuktur anstossen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) argumentiert, daß die Umsetzung der A7-Erweiterung in Schleswig-Holstein als ÖPP-Projekt u.a. eine zeitnahe, termingerechte Fertigstellung der Bauarbeiten mit minimalen Verkehrsbehinderungen und einen schnelleren, wirtschaftlicheren und qualitativ höherwertigeren Ausbau dieses Autobahnteilstücks ermögliche.