Rader Hochbrücke: Tempolimit und Überholverbot für LKW

Speditions- und Transportunternehmen müssen sich in Zukunft auf weitere Verkehrsbehinderungen auf der Rader Hochbrücke einstellen.

Ab Montag, den 15. September 2014 gelten hier für LKWs mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen auch ein Tempolimit von 60 Stundenkilometern, ein Mindestabstand von 25 Metern im Stau und ein Überholverbot.

Nach Auskunft des schleswig-holsteinischen Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) sind diese neuen Nutzungseinschränkungen für den Schwerlastverkehr notwendig, um die Statik und die Sicherheit des Bauwerkes auch weiterhin zu gewährleisten zu können.

Dies sind die verkehrspolitischen Konsequenzen, die die Landesregierung aus einem aktuellen statischen Gutachten zieht. Dieses Gutachten, das Meyer am Dienstag, den 9. September 2014 in Krogaspe vorstellte, bescheinigt der A7-Autobahnbrücke bei Rendsburg aufgrund ihres schlechten baulichen Zustands eine Restnutzungsdauer von nur noch 12 Jahren.

Die Nutzungseinschränkungen, die hier für den Schwerlastverkehr schon im November 2013 erlassen wurden, bleiben auch weiterhin bestehen. Dazu gehören ein komplettes Fahrverbot für LKWs mit einem Gesamtgewicht über 84 Tonnen und die Sperrung beider Standstreifen für LKWs.

Für das Befahren der Autobahnbrücke mit LKWs mit einem Gesamtgewicht über 44 Tonnen ist auch in Zukunft eine spezielle Genehmigung erforderlich.

Der Autoverkehr auf der Rader Hochbrücke bleibt von den neuen Einschränkungen unberührt.